Hier findest du nun die Anleitung, wie du den Chat exportieren und bearbeiten kannst.
01
Nenne deinen Chatpartner in deinen Kontakten „Anonym“.
Öffne WhatsApp und suche nach dem gewünschten Chat.
Tippe oben auf den Namen der Person um die Informationen des Kontaktes einzusehen.
Ganz unten findest du die Option “Chat exportieren”.
Wähle hier “Ohne Medien” aus.
Anschließend landest du im Teilen-Menü. Wähle hier Email aus, um dir den exportierten Chat an deine eigene Mailadresse zu senden.
Fertig. Der Chat steht dir nun als .txt-Datei zur Verfügung.
Nenne deinen Chatpartner in deinen Kontakten „Anonym“.
Öffne WhatsApp und tippe in der Übersicht auf den gewünschten Chat.
Tippe auf die drei Punkte oben rechts und wähle unter “Mehr” die Option “Chat exportieren”.
Wenn in dem Chat Bilder und Videos enthalten sind, wirst du gefragt, ob du den Chat einschließlich Medien exportieren möchtest. Tippe auf Nein.
Nun kannst du eine Möglichkeit auswählen, über die du den Chatverlauf teilen willst. Wähle den Emailversand und sende den Chat an deine eigene Emailadresse.
Fertig. Der Chat steht dir nun als .txt-Datei zur Verfügung.
02
Nun hast du den Chatverlauf per Mail erhalten. Logge dich am Computer in dein Mailpostfach ein und lade die Txt Datei herunter.
Suche dir nun den wichtigsten, zusammenhängenden Textabschnitt aus, welchen ich analysieren soll. Dieser darf maximal 350 Zeilen lang sein. (Du findest die Zeilenangaben unten beim Texteditor.) Entferne alle unrelevanten Textstellen davor und/oder danach.
Scanne den verbleibenden Chat nun auf alle personenbezogenen Daten, die Rückschlüsse auf deinen Chatpartner zulassen. Dazu kannst du dich an meiner Checkliste orientieren. Und am Ende: Speichern nicht vergessen!
Personenbezogene Daten sind „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürlich Person („betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürlich Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind“ (Original-Wortlaut aus Artikel 4 Ziffer 1 DSGVO). Nachzulesen auf: https://dsgvo-gesetz.de/art-4-dsgvo/
03
Um fortzufahren musst du alle Punkte bestätigen.